SGB VIII · Betreutes Wohnen

Verselbstständigung

Fachbegriff: . Für junge Menschen ab 16, die auf eigenen Beinen stehen wollen und dabei noch Unterstützung brauchen: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt in ein selbstständiges Leben.

Was wir konkret tun

Wir unterstützen Sie …

  • bei Haushalt, Einkauf, Kochen und dem Umgang mit Geld
  • dabei, Ihren Tag sinnvoll zu strukturieren
  • in Schule, Ausbildung und Beruf
  • bei der Entwicklung Ihrer Lebensperspektive
  • in Konflikten – sozial, kulturell oder emotional
  • bei der Suche nach therapeutischen Angeboten und auf dem Weg dorthin
  • wenn möglich bei der Rückkehr in die Herkunftsfamilie, mit enger Elternarbeit

Ihr Kontakt im Fachbereich

Fragen zu diesem Angebot

Was Sie vorher wissen sollten

Ab 16 Jahren. Wer volljährig ist, kann die Hilfe als Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) beim Jugendamt bekommen.

Nein. Ein gewisses Grundmaß an Selbstständigkeit ist nötig – alles andere lernen wir gemeinsam. Wichtig ist, dass Sie Unterstützung annehmen möchten.

Über das Jugendamt. Wenn Sie schon in einer Wohngruppe leben, sprechen Sie Ihre Bezugsbetreuung an. Sonst rufen Sie uns an – wir beraten Sie und begleiten Sie zum Jugendamt.

Nächster Schritt

Rufen Sie an, wenn Sie nicht weiterwissen.

Rufen Sie an – wir beraten Sie gern.