Fabian Hübner
Fachbereichsleitung
Verselbstständigung
Fachbegriff: Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII): Auch nach dem 18. Geburtstag können junge Menschen Unterstützung vom Jugendamt bekommen, wenn sie auf dem Weg in ein eigenständiges Leben noch Begleitung brauchen – in der Regel bis 21, in Einzelfällen länger.. Für junge Menschen ab 16, die auf eigenen Beinen stehen wollen und dabei noch Unterstützung brauchen: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt in ein selbstständiges Leben.
Was wir konkret tun
Fabian Hübner
Fachbereichsleitung
Verselbstständigung
Fragen zu diesem Angebot
Ab 16 Jahren. Wer volljährig ist, kann die Hilfe als Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) beim Jugendamt bekommen.
Nein. Ein gewisses Grundmaß an Selbstständigkeit ist nötig – alles andere lernen wir gemeinsam. Wichtig ist, dass Sie Unterstützung annehmen möchten.
Über das Jugendamt. Wenn Sie schon in einer Wohngruppe leben, sprechen Sie Ihre Bezugsbetreuung an. Sonst rufen Sie uns an – wir beraten Sie und begleiten Sie zum Jugendamt.