Natascha Börgers
Geschäftsführerin · Fachbereichsleitung
Stationäre Hilfe · Wohngruppen
Fachbegriff: Heimerziehung (§ 34 SGB VIII): Eine Hilfe zur Erziehung, bei der Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht in einer Wohngruppe leben. Sie wird über das Jugendamt vereinbart; Ziele und Dauer stehen im Hilfeplan.. Unsere Wohngruppen sind eine neue Lebenswelt, in der sich jedes Kind individuell entwickeln kann: mit Gemeinschaft, wenn man sie braucht, und Rückzug, wenn man ihn braucht.
Was wir konkret tun
Zukunft mit erreichbaren Zielen
Natascha Börgers
Geschäftsführerin · Fachbereichsleitung
Stationäre Hilfe · Wohngruppen
Unsere Wohngruppen
Alle Kinder und Jugendlichen haben ein eigenes Zimmer. Fragen Sie uns nach freien Plätzen – wir nennen Ihnen gern die passende Gruppe.
„Wir arbeiten hier individuell in wertschätzender Akzeptanz zueinander.“
Am Rand von Rastede, zwei Kilometer vom Bahnhof – mit dem Zug in zehn Minuten in Oldenburg. Zwei Wohnzimmer, ein großer Essbereich, eine Werkstatt und ein großer Garten mit Fußballfeld, Trampolin und Pool. Jedes Kind hat zwei Bezugsbetreuende: eine pädagogische Fachkraft und eine Studentin oder einen Auszubildenden.
„Finde als Inselbewohner*in ein zweites Zuhause in unserem sicheren Hafen!“
Ein modernisiertes Haus mit drei Etagen, Einzelzimmern, einem Bad auf jeder Etage und Garten. Zum Team gehört eine interne Psychotherapeutin, unter anderem mit traumatherapeutischer Ausbildung. Dazu kommen Team- und Fallsupervision, eine jährliche Gruppenreise und Erlebnispädagogik vom Kletterwald bis zum Escape-Room.
„Ein sicherer Anker auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben“
Unsere dritte Wohngruppe liegt in Wahnbek, zwischen Rastede und Oldenburg. Das Angebot richtet sich an Jungen ab 12 Jahren. Wir bieten ein verlässliches Zuhause mit individueller Bezugsbetreuung, systemischer Arbeit sowie gezielter Förderung sozialer Kompetenzen, schulischer Entwicklung und Selbstständigkeit.
Fragen zu diesem Angebot
Über das Jugendamt. Im Hilfeplangespräch legen Eltern, Kind, Jugendamt und wir gemeinsam fest, welche Ziele die Hilfe hat und wie lange sie voraussichtlich dauert. Jugendämter können Belegungsanfragen direkt an die Fachbereichsleitung richten.
Ja. Eltern- und Familienarbeit gehört fest zu unserem Angebot. Hilfeplangespräche finden in der Regel halbjährlich statt, und wo es passt, arbeiten wir auch auf eine Rückkehr in die Familie hin.
Die Hilfe kann als Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) weiterlaufen. Viele wechseln später in unsere Verselbstständigung und bleiben so mit ihren vertrauten Bezugspersonen in Kontakt.