Dörte Horstmann
Geschäftsführerin · Fachbereichsleitung
Ambulante Hilfen
Fachbegriff: Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII): Eltern haben Anspruch auf Unterstützung, wenn eine dem Wohl ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe dafür geeignet und notwendig ist. Sie wird beim Jugendamt beantragt.. Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche in Krisen oder besonderen Belastungen – dort, wo sie leben. Gemeinsam stärken wir, was schon da ist, und entwickeln im Gespräch neue Wege.
Was wir konkret tun
Dörte Horstmann
Geschäftsführerin · Fachbereichsleitung
Ambulante Hilfen
Fragen zu diesem Angebot
Ein Erziehungsbeistand richtet sich vor allem an das Kind oder den Jugendlichen selbst. Die Sozialpädagogische Familienhilfe begleitet die ganze Familie. Welche Hilfe passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt.
Sie beantragen Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt. Im Hilfeplangespräch werden Ziele und Umfang festgelegt. Sie können dabei sagen, dass Sie von uns begleitet werden möchten.
Rufen Sie unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft an. Wir bieten Krisengespräche zur Orientierung an und klären mit Ihnen, wie es weitergehen kann. Bei Gefahr für Leib und Leben wählen Sie 112.