§ 35a SGB VIII · § 112 SGB IX

Schulbegleitung & Integrationshilfen

Fachbegriff: . Manche Kinder brauchen in Kita und Schule eine besondere Unterstützung. Eine feste Begleitung ist im Unterricht, in den Pausen und auf Ausflügen dabei – damit Ihr Kind mitmachen kann wie die anderen.

Was wir konkret tun

Die Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind …

  • auf dem Schulweg, im Bus oder Taxi
  • im Unterricht, zum Beispiel beim Verstehen von Arbeitsaufträgen
  • in den Pausen, beim Sport, auf Ausflügen und Klassenfahrten
  • im Kontakt mit anderen und in schwierigen Situationen
  • bei der pflegerischen Grundversorgung, wenn nötig – etwa beim Essen, An- und Ausziehen oder beim Toilettengang
  • mit Sicherheit und Vertrauen durch eine feste Bezugsperson
  • in enger Abstimmung mit Eltern, Lehrkräften und Jugendamt

Ihre Kontakte im Fachbereich

Fragen zu diesem Angebot

Was Sie vorher wissen sollten

Bei einer seelischen Behinderung – etwa bei Autismus oder ADHS – beim Jugendamt. Bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung beim Träger der Eingliederungshilfe, meist dem Sozialamt. Wir beraten Sie und begleiten Sie durch den Antrag.

Wir klären mit Ihnen und der Schule die Aufgaben und suchen eine Begleitung, die zu Ihrem Kind passt. Danach hospitieren wir, führen regelmäßig Auswertungsgespräche und halten Kontakt zu Schule und Amt.

Neben der Fachbereichsleitung gibt es bei uns eine pädagogische Fachkraft, die sich um die Zusammenarbeit mit den Eltern kümmert. Sie müssen also nicht alles über die Schulbegleitung klären.

Nächster Schritt

Rufen Sie an, wenn Sie nicht weiterwissen.

Wir beraten Sie gern und helfen auch beim Antrag.